Hier finden Sie eine Übersicht über die am häufigsten gestellten Fragen zum Wohnen bei den Studierendenwerken. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihre Fragen zu folgenden Themen zu beantworten:
Bewerbung
Informieren
Informieren Sie sich zunächst über unsere Wohnheime und unsere Mietpreise.
Lesen Sie auf unseren Webseiten die Rubriken Allgemeine Mietbedingungen und die FAQ.
Unterlagen bereithalten
Für das Bewerbungsverfahren benötigen Sie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Zulassungsbescheid der Universität oder Hochschule [Dateiformat .pdf] und ein Lichtbild [Dateiformat .jpg].
Online-Bewerbung ausfüllen
Füllen Sie den Wohnheimantrag aus und geben Sie die gewünschte Wohnform, Ihr bevorzugtes Wohnheim sowie den gewünschten Einzugstermin (immer nur der 1. eines Monats möglich) an.
Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links kann Ihre Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden!
Zimmerangebot annehmen
Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot mit den Vertragsunterlagen. Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.
Unterschreiben Sie den Mietvertrag und schicken diesen vorab eingescannt über unser Webportal und parallel per Post an die Wohnheimverwaltung. Bitte beachten Sie die angegebene Frist.
Wenn Sie feststellen, dass Sie etwas an Ihrer Bewerbung ändern wollen, melden Sie sich über unser Webportal bei der Wohnheimverwaltung.
Beispiel: Sie laden Ihren Ausweis/Ihr Schulzeugnis statt der Hochschulzulassung hoch.
In den Allgemeinen Mietbedingungen, die als PDF heruntergeladen werden können, sind die Bedingungen aufgelistet, die für das Wohnen in unseren Wohnanlagen gelten.
Der Mietvertrag wird per E-Mail als pdf zugeschickt. Bitte drucken Sie ihn aus und senden ihn innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt unterschrieben an die Wohnheimverwaltung zurück.
Auf unserer Homepage finden Sie unter „Private Angebote“ Inserate privater VermieterInnen, die ihre Angebote an das Studentenwerk zur Veröffentlichung gegeben haben.
Studierenden mit Handicap ermöglichen wir eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Wohnplatzvergabe. Dafür benötigen wir allerdings einen Nachweis, z.B. eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder Bescheide Ihrer zuständigen Ämter (Versorgungsamt, o.ä.). Diesen Nachweis können Sie bei der Bewerbung mit hochladen. Darüber hinaus bieten wir einige barrierearm oder barrierefrei ausgestattete Wohnplätze an.
Für alle Zimmer und Apartments müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Welche Personengruppen in unseren Wohnanlagen wohnberechtigt sind, entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen.
Das Studentenwerk Oberfranken bietet verschiedene Wohnformen an: es gibt Einzelapartments, Wohngemeinschaften (je nach Wohnanlage 2-6 Personen) und Eltern-Kind-Apartments.
Einzug
Wenn Sie an den Hochschulort ziehen, muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug der neue Wohnsitz (auch, wenn es nur der Zweitwohnsitz ist) in einem der Bürgerbüros angemeldet werden. Infos auf den Internetseiten der Städte.
Bayreuth, Coburg und Hof: Diese Städte erhalten durch das Studentenwerk automatisch die Wohnungsgeberbescheinigung.
Amberg und Weiden: Wohnungsgeberbescheinigungen werden mit dem Mietvertrag verschickt.
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Apartments/Zimmer vorab zu besichtigen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, derzeitige MieterInnen direkt anzusprechen und zu fragen, ob Sie einen Blick in die Wohnung werfen dürfen.
- Das Studentenwerk muss die Zimmer nahtlos vermieten, da es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt. Außerdem hat der Vormieter/die Vormieterin die Miete bis zu seinem Vertragsablauf für den Wohnheimplatz bezahlt und kann diesen somit auch bis zum letzten Werktag vor Vertragsablauf nutzen.
- Daher ist es nicht möglich, dass Sie den Schlüssel für Ihren Wohnheimplatz vor dem ersten Werktag Ihres Vertragsbeginns erhalten. Eine Ausgabe der Schlüssel ist grundsätzlich nicht an Wochenenden sowie Feiertagen möglich [siehe Schlüsselübergabe]. Wir bitten hierfür um Verständnis.
- Auf Grund dieses nahtlosen Überganges besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Reparaturen, wie Malerarbeiten erst nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
- Bei Einzug/Schlüsselausgabe erhalten Sie von uns eine Inventarliste, auf welcher Sie Schäden oder ähnliches, die bei Ihrem Einzug vorhanden sind, eintragen sollten.
- Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb von zwei Tagen nach Einzug angezeigt werden, nach Auszug von Ihrer Kaution abgezogen werden.
Die Übergabe der Mietsache erfolgt in der Regel nur von Montag bis Freitag während der üblichen Dienststunden der Hausmeister.
Fällt der Vertragsbeginn auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, erfolgt die Übergabe erst am darauffolgenden Werktag. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht insoweit nicht.
Zu Beginn des Wintersemesters finden bis zu hunderte Ein- und Auszüge innerhalb weniger Tage statt. Hier kann es während der Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen.
Tipp: Wer nicht unbedingt am Monatsersten einzieht, sondern ein paar Tage später, erspart sich viel Stress.
Leben im Wohnheim
Durch eine monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten werden diese abgegolten, z.B. Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser. Abhängig vom Verbrauch im Vorjahr wird der Vorauszahlungsbetrag jedes Jahr geprüft und ggf. angepasst.
Unter https://www.greencampus.uni-bayreuth.de/de/carsharing/index.html finden Sie alle Informationen zum CarSharing an der Universität Bayreuth. Kommerzielle Angebote rund um den Campus Bayreuth finden Sie beispielsweise unter www.flinkster.de oder www.mazda-carsharing.de.
Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Das Mietverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 6 Semester bzw. richtet sich nach den Höchstförderungsgrenzen beim BAföG. Mehr dazu in den Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen.
Einkaufsmöglichkeiten finden sich nur zum Teil in der Nähe unserer Wohnanlagen.
Wir empfehlen allen Mietern, sofern Sie nicht über Ihre Familie versichert sind, zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Schäden passieren schneller als gedacht und können sehr teuer werden.
Das Studentenwerk Oberfranken beschäftigte eigene Hausmeister oder externe Servicepartner, um die Wohnanlagen in Stand zu halten. Hinweise oder Schadensmeldungen werden mit einer schriftlichen Störungsmeldung weitergegeben, in dringenden Fällen auch telefonisch.
Wir bitten Sie, eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Semesters einzureichen (zu den Fristen siehe §14 AMB oder Mietvertrag). Direkt nach Ihrem Auszug stellen Sie bitte einen neuen Wohnheimantrag. Im Aufnahme-Antrag unter „Weitere Antragsfelder“ markieren Sie bitte „Wiedereinzug“ und unter Hinweis vermerken Sie zusätzlich „Auslandsemester“ oder „Auslandspraktikum“. Fertig!
Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links kann Ihre Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden!
Zimmerangebot annehmen
Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot mit den Vertragsunterlagen. Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.
Unterschreiben Sie den Mietvertrag und schicken diesen vorab eingescannt über unser Webportal und parallel per Post an die Wohnheimverwaltung. Bitte beachten Sie die angegebene Frist.
Wir bitten Sie, eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Semesters einzureichen (zu den Fristen siehe §14 AMB oder Mietvertrag). Direkt nach Ihrem Auszug stellen Sie bitte einen neuen Wohnheimantrag. Im Aufnahme-Antrag unter „Weitere Antragsfelder“ markieren Sie bitte „Wiedereinzug“ und unter Hinweis vermerken Sie zusätzlich „Praktikum“. Fertig!
Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links kann Ihre Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden!
Zimmerangebot annehmen
Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot mit den Vertragsunterlagen. Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.
Unterschreiben Sie den Mietvertrag und schicken diesen vorab eingescannt über unser Webportal und parallel per Post an die Wohnheimverwaltung. Bitte beachten Sie die angegebene Frist.
In allen Zimmern sind Internetanschlüsse vorhanden, die Bandbreiten, Konditionen und/oder Router variieren bei allen Wohnanlagen. Die Kosten sind fast immer in der Miete enthalten.
In den Wohnanlagen Adolph Kolping, Münchberg, Weiden Fischerberg und v.-Römer/Dammallee müssen die MieterInnen eigene Verträge abschließen.
Bei Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter / die Mieterin eine Kaution in Höhe von 220 – 470€ pro Wohnplatz, abhängig von der Wohnanlage, zu leisten. Kaution muss zu Mietbeginn überwiesen werden. Die Kaution wird nicht verzinst.
Um das Konto zu ändern, von dem Ihre Miete abgebucht wird, wenden Sie sich bitte an die Wohnheimverwaltung.
Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören überall Einbauküchen mit E-Herd (in den meisten WG’s mit Backofen) und Spüle. In den Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.
Jede Mieterin / Jeder Mieter ist für die Reinigung selbst verantwortlich. Sollten wegen mangelnder Hygiene o.ä. Sonderreinigungen durch externe Reinigungsfirmen notwendig sein, werden diese dem/der MieterIn bzw. den Mietern der jeweiligen Wohngemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt.
Jede Mieterin / Jeder Mieter ist selbst dafür verantwortlich für ein gesundes Raumklima zu sorgen. Bitte beachten Sie auch die in den einzelnen Wohnanlagen geltenden Rahmenbedingungen (passive Lüftung, usw). Bei Schimmelbildung ist SOFORT der Hausmeister zu benachrichtigen. Manipulationen an den Lüftungsanlagen werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Mehr Infos können Sie unserem Merkblatt zum sparsamen Umgang mit Energie entnehmen.
Gemäß §2.7 Allgemeine Mietbedingungen kann der Mieter eine Verlängerung des Mietvertrags beantragen. Verlängerungsgründe sind insbesondere:
- ein unmittelbares Bevorstehen des ersten Staatsexamens, der Diplomprüfung, der Bachelor-oder Masterprüfung, der Anfertigung der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. der Zulassungsarbeit.
- körperliche Behinderung oder eine so schwere Erkrankung, die zu einer Überschreitung der Förderungshöchstdauer führt.
Anträge auf Verlängerung des Mietverhältnisses müssen in Textform gestellt werden.
Es gelten die Fristen für:
Bayreuth
bis 31.05. bei Ablauf des Mietvertrags zum 30.09. desselben Jahres bzw. bis 30.11. bei Ablauf des Mietvertrags zum 31.03. des Folgejahres.
Amberg, Coburg, Hof, Münchberg und Weiden
bis 30.04. bei Ablauf des Mietvertrags zum 31.08. desselben Jahres bzw. bis 31.10. bei Ablauf des Mietvertrags zum 28.02. des Folgejahres.
Es gelten die Bestimmungen der Abfallentsorger vor Ort. Bitte achten Sie auf Aushänge vor Ort zum Thema Mülltrennung. Mangelhafte Mülltrennung sorgt für höhere Entsorgungskosten, die alle Mieter des Wohnheimes bezahlen müssen.
Unsere Zimmer sind vollmöbliert mit:
- Schrank
- Regal
- Schreibtisch und Schreibtischstuhl
- Bett mit Matratze oder Schlafliege
Details zu den einzelnen Ausstattungsmerkmalen entnehmen Sie bitte den Wohnheimbeschreibungen.
Parkplätze finden sich an allen Wohnanlagen, teils auf dem Gelände, teils in unmittelbarer Nähe. Und auch um ihre Fahrräder brauchen Sie sich an allen Wohnanlagen keine Sorgen zu machen: In allen Wohnanlagen können die Fahrräder angeschlossen werden.
Unsere Mieter sind selbst für die Reinigung Ihrer Zimmer/Apartments bzw. WG-Küche oder Badezimmer verantwortlich. Das Studentenwerk behält sich vor, bei Bedarf Sonderreinigungen durch eine externe Reinigungsfirma zu beauftragen. Diese Kosten werden dem/der Mieterin verrechnet.
Im eigenen Zimmer ist das Rauchen nicht erwünscht. Dass Sie dabei Rücksicht auf Ihre MitbewohnerInnen bzw. NachbarInnen nehmen, ist selbstverständlich. Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter, denn nicht nur alle Möbel, sondern auch die Wände und der Boden nehmen den Rauch auf und können nicht jedes Mal ausgetauscht werden.
Alle Zimmer sind mit Rauchwarnmeldern, z.T. zentral mit einer Brandmeldeanlage verbunden, ausgestattet. Jegliche Manipulation (Abbau, Abkleben, o.ä.) wird entsprechend geahndet und ggf. dadurch entstehende Schäden verrechnet. Bedienungsanleitungen zu den Rauchwarnmeldern finden Sie bei den Wohnheimbeschreibungen.
Bei Rauchentwicklung durch starkes Kochen/viele Kerzen/Shishas, o.ä. bitte kräftig und ausgiebig lüften! Fehlalarme können so verhindert werden. Sollte ein Feuerwehreinsatz durch Fehlverhalten ausgelöst werden, wird dieser weiterverrechnet!
Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals „GEZ-Gebühren“) müssen sich die Mieter selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten. Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich jedoch von den Gebühren befreien lassen.
Wenn in Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung ein Schaden aufgetaucht ist, melden Sie diesen einfach mit unserer Störungsmeldung schriftlich an den Hausmeister.
Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort. In einigen Wohnheimen sind externe Schlüsseldienste beauftragt, Ihnen zu helfen. Die Kosten dafür müssen direkt vor Ort bezahlt werden. Sollte der Mieter seinen Schlüssel verloren haben, sind die Kosten für die Nachbestellung und/oder Zylindertausch durch den Mieter zu tragen.
Sollten Sie in Ihrem Zimmer/Apartment Ungeziefer (z.B. Bettwanzen) feststellen, bitte SOFORT den Hausmeister benachrichtigen!
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG [Bonn]
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl.
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Eine Untervermietung der Zimmer und Apartments ist entsprechend den Allgemeinen Mietbedingungen längstens für 3 Monate gestattet und muss vorher bei der Wohnheimverwaltung angemeldet werden.
In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung des Studentenwerks Oberfranken.
Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und Trockengeräte zur Verfügung. Die Nutzung der Maschinen muss einzeln bezahlt werden. In den Wohnheimen wurden im Laufe der Zeit verschiedene Bezahlsysteme verbaut: Automaten mit Münzgeld oder Wertmarken und teilweise bargeldlos mit EC- und Kreditkarte.
Kündigung und Auszug
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Auszugstermin mit ihrem Hausmeister – so vermeiden Sie Terminschwierigkeiten und Wartezeiten!
Räumen Sie Ihr Zimmer und reinigen Sie es gründlich zum Auszugstermin. Ihr Hausmeister kann Ihnen bei Bedarf mit geeigneten Materialien weiterhelfen.
Bitte schmeißen Sie nicht erst am Auszugstag nicht mehr benötige Dinge in den Haushaltsmüll – die Mülltonnen quellen dann über! Sperrmüll und Elektromüll zu entsorgen ist die Aufgabe des Mieters, nicht des Studentenwerks.
Vergessen Sie Ihr Fahrrad nicht
Denken Sie daran, einen Nachsendeauftrag für Ihre Post zu erteilen.
Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, gemäß §4 AMB zurück. Die Kaution bzw. der nicht verrechnete Teil der Kaution wird auf ein vom Mieter zu benennendes Konto grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses überwiesen. Ein angemessener Betrag der Mietkaution wird für zu erwartende Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten.
Für Ihr Mietverhältnis gilt die Kündigungsfrist gemäß Ihres Mietvertrages. Weiteres erfahren Sie im §14 der Allgemeinen Mietbedienungen.