Sprechzeiten
Öffnungszeiten
| Montag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | keine Sprechstunde |
| Mittwoch: | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Telefonische Sprechzeiten
| Montag: | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag: | keine Sprechzeit |
| Mittwoch: | keine Sprechzeit |
| Donnerstag: | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Information
Wählen Sie bitte zuerst die entsprechende Hochschule und dann den gewünschten Ansprechpartner anhand Ihres Nachnamens aus!
Ist Ihr Nachname Schmidt, finden Sie Ihren Ansprechpartner in N – T bzw. Ro – Z.
Hochschulen
Ansprechpersonen
Anspruchsvoraussetzungen
Als Studierende haben Sie nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für ein Studium, das Ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht, wenn Ihnen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Grundvoraussetzungen hierfür sind:
Staatsangehörigkeit
Für Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht ein Anspruch auf Förderung nach dem BAföG, für ausländische Studierende kann Ausbildungsförderung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewährt werden.
Alter
Zu Studienbeginn dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Liegen besondere Ausnahmetatbestände vor, kann eine Förderung auch erfolgen, wenn Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Erste Ausbildung / Weitere Ausbildung
Eine erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig, zumeist auch der zweite Bildungsweg und eine daran anschließende Ausbildung. Ein Master-Studiengang wird gefördert, wenn er auf einem Bachelorstudienabschluss aufbaut. Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 5. Fachsemesters sind in der Regel für die BAföG-Förderung unschädlich, sofern ein „wichtiger Grund“ vorliegt (Ausnahme: Fachrichtungswechsel im Masterstudium). Für eine Förderung ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis vorzulegen.
Information
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Leistungen nach dem BAföG werden in der Regel für zwei Semester gewährt. Für die Anschlussförderung ist ein neuer Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen. Damit es zu keiner Zahlungsunterbrechung kommt, ist dieser zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (BWZ) einzureichen.
Kurzinfos:
- 50% Zuschuss
- 50% zinsloses Darlehen (maximal bis 10.010,00 € zurückzuzahlen)
- Gestaffelte Bedarfssätze von 534 €/Monat bis zu 1.088 €/Monat abhängig von der Wohnform und den Versicherungsbeiträgen.
- BAföG Förderungshöchstdauer kann durch ein sog. Flexibilitätssemester überschritten werden. Es kann einmalig u.a. entweder im Bachelor- oder im Masterstudium beantragt werden.
- Ein Fachrichtungswechsel ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Beginn des 5. Fachsemesters möglich.
- Anrechnungsfreier Verdienst von mtl. 556 € (sog. Minijob), außer bei einer Vergütung aus einem Pflicht-/freiwilligen Praktikum.
- Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe i.H.v. 1.000 € (Vollzuschuss für Studierende, die unter 25 Jahren sind, ihr erstes Studium aufnehmen und im Vormonat des Studienbeginns eine von 8 Sozialleistungen bezogen haben. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG Anspruch beantragt werden.
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht möglich
Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch zu allen Themen rund ums BAföG!
Als Studierende haben Sie nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für ein Studium, das Ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht, wenn Ihnen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen & Antragsformulare
Antragsformulare werden vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zum Download angeboten.
Verwenden Sie bitte diesen Link: Antragsformulare